ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma  Port Of Power De GmbH


Gesellschafter: Falah Khalaf, Ismail Anes
Geschäftsführer: Zeki Romanci

Baumwall 03
20459 Hamburg

Web: https://www.portofpower.de
E-Mail: info@portofpower.de


1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Port Of Power De GmbH Arbeitnehmerüberlassung – nachstehend Auftragnehmer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Auftragnehmer vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

2. Vertragsgegenstand


2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individual vertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.


2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.


2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.


3. Zustandekommen des Vertrages


3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.


3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.


4. Vertragsdauer und Vergütung


4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.


4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Monaten zum Quartalssende vereinbart.


4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommt. Kündigt der Auftraggeber entgegen des Vertragspunktes. 

4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Auftragnehmer für seinen Arbeitsausfall und bereits geleistete Vorleistungen zu entschädigen. Die Vorleistungen werden im Stundennachweis vergütet, der Arbeitsausfall wird mit einer anteiligen Wochenpauschale des Gesamtvertragsvolumens berechnet.


4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.  4.5 Sind vertraglich keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind sämtliche Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.


4.7 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.


5. Leistungsumfang


5.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß des vom Auftraggeber erteilten Auftrages.


5.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.


5.3 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


5.4 Der Auftragnehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal.  Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften, Erfahrungen und Räumlichkeiten zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


6. Verschwiegenheitspflicht  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


7. Haftung


7.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.


7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


8. Gerichtsstand


8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.


8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.


8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:  ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers: Amtsgericht Hamburg, Gerichtsstand Hamburg.


9. Sonstige Bestimmungen  Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


10. Salvatorische Klausel  Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.